Regionalnachrichten aus Österreich
Leibnitz
am 03.11.2013, 21:39
Resort : KFZ & Motorrad

Winterreifenpflicht für KFZ

Winterreifenpflicht für KFZ
Seit Anfang November gilt wieder die Winterreifenpflicht (witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht) für alle KFZ und LKW bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. in Österreich.
Dies bedeutet für sie als Lenker eines Kraftfahrzeuges, das ab sofort bei winterlichen Fahrbahnbedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen montiert sein müssen.

Wobei gerade bei uns in der Südsteiermark diese Pflicht schneller kommen kann, als erwartet. Den aufgrund des doch oft nebligen uns nassen Wetters kann es in den Morgen- und Abendstunden sehr leicht zu eisigen und rutschigen Fahrbahnverhältnissen kommen.

Aber nicht nur die Gefahr der Glätte besteht, auch die merkliche Verlängerung des Bremsweges bei Temperaturen unter 7 Grad sprechen eindeutig für die Verwendung von Winterreifen.

Aus diesem Grund sollten Sie, falls sie noch keine Winterreifen montiert haben, so bald als möglich ihre Winterreifen wechseln.

Wir von Autobedarf Gaar in Leibnitz nehmen diesen Wechseln für Sie gerne zu einem Pauschalpreis von EUR 18.- vor
www.suedsteiermark.at

---Warum Sie den Reifenwechsel von einem Profi durchführen lassen sollten:
Durch die ständigen Schulungen und der Erfahrungen wissen die Profis am besten, wie es um Ihre Reifen bestellt ist, und sie haben auch die nötigen Werkzeuge um die Reifen fachgerecht mittels Drehmomentschlüssel zu montieren.

---Tipps zur richtigen Lagerung Ihrer Reifen
Vor dem Einlagern sollte man den Luftdruck an der Tankstelle um 0,5 bar gegenüber der Herstellervorgabe erhöhen. Denn auch wenn Reifen nicht benutzt werden, verlieren sie langsam an Druck.

Die Räder sollten vor dem Abmontieren markiert werden. Am besten geschieht dies mit Wachskreide auf der Lauffläche („VR“ für „vorn rechts“, „HL“ für „hinten links“ etc.). Diese wird nach erneutem Einsatz abgefahren und kann – im Gegensatz zu Kennzeichnungen auf der Felge – später nicht zu Unklarheiten führen.

Reifen und Felgen sollten vor dem Einlagern auf Beschädigungen, Profiltiefe und Fremdkörper im Profil geprüft werden. Zeigen sich an der Reifenflanke Beulen, so deutet dies auf eine massive Beschädigung der Karkasse hin – der Reifen stellt eine Gefahr dar und muss sofort ersetzt werden.

Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollten mit erhöhtem Luftdruck liegend übereinander gelagert werden. Alternativ bieten sich auch so genannte „Felgenbäume“ oder Wandhalterungen an. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht auf einem trockenen, nicht mit Öl o.ä. verunreinigten Boden stehen und sollten alle paar Monate ein wenig gedreht werden

Umgebungsbedingungen : Reifen mögen es kühl, trocken und dunkel. Sie sollten nicht mit Öl, Fett oder Lösungsmitteln in Berührung kommen. Ein Platz direkt neben einem Kellerfenster ist zu vermeiden – vor allem, wenn dort gerne die tief stehende Wintersonne hineinscheint.

---Achtung vor Fahrten nach Slowenien
In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. Auch Sommerreifen dürfen, in Kombination mit Schneeketten, verwendet werden. Die maximale Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Für im Winter genutzte Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern. Spikes sind in Slowenien nicht erlaubt.

---Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen
Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Seit heuer müssen auch Micro-Cars mit Winterreifen ausgestattet sein.

Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben. Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "ET", "ML" oder "MPT" trägt.

Verstöße werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.


---Weiterführende Links zur Winterreifenpflicht
www.help.gv.at
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