Regionalnachrichten aus Österreich
Leibnitz
am 22.04.2015, 21:44
Resort : Technik & Geräte

Heizungswartung per Gesetz verpflichtend!

Heizungswartung per Gesetz verpflichtend!
(c) Foto : Kindermann
Laut steirischen Verordnungen ist Ihre Heizungsanlage, egal ob Feuerungsanlage oder Wärmepumpe, laut den Herstellerangaben, welche meistens ein Jahr als Wartungsintervall vorschreiben, von einem Fachmann wiederkehrend überprüfen zu lassen.
Dies dient einerseits dem Umweltschutz, da nur richtig eingestellte Anlagen emmissionsschonend betrieben werden können und andererseits Ihrer Sicherheit. Auch die Heizkosten können durch die Feinjustierung der Anlage reduziert werden. Das Nichteinhalten der Wartungsintervalle zieht einen Garantieverlust nach sich.

Das Überprüfen der Anlagen darf laut Feuerungsanlagengesetz ausschließlich von Fachpersonal, welches gewerberechtlich dazu befugt ist, erfolgen.

Die Überprüfungen sind zu dokumentieren (Arbeitsnachweise, Prüfplaketten, Messwerte) und mindestens sechs Jahre in der Nähe der Heizungsanlage aufzubewahren. Auf Verlangen sind diese dem zuständigen Rauchfangkehrer auszuhändigen.

Unsere Serviceabteilung wird sich gerne um Ihre Anliegen bemühen – 03452 / 707–10.
Ihr Ing. Stephan Kindermann
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